UnfruchtbarkeitsbehandlungenIn-vitro und EOPYY

23/10/2020

ANLEITUNG ZUM EINREICHEN DER ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN AN DEN GESUNDHEITSAUSSCHÜSSE

Welche sind die notwendigen Papiere und wem soll ich ansprechen, damit meine Bewerbung für IVF-Behandlung, Ovulationsinduktion oder für die Verabreichung von Gonadotropin bei Männern, akzeptiert wird?

Die notwendigen Papiere für die Genehmigung von IVF sind:

  • Spezielles Überweisungsformular an das Komitee, ausgefüllt von einem Gynäkologen ·Gesundheitsdokumente mit Versicherungskapazität. Falls kein Visum von der Krankenversicherung vorliegt, wird eine Bescheinigung über die Versicherungskapazität vorgelegt
  • Griechisches Polizeiausweis (Personalausweis) / Reisepass
  • Registrierung einer Heiratsurkunde für die letzten sechs Monate, im Falle einer unverheirateten Frau die schriftliche Zustimmung von ihr und, wenn eine freie Vereinigung gibt, die schriftliche Zustimmung des Mannes. Die Zustimmungen werden durch ein notariell beglaubigtes Dokument erteilt. Bei ausländischen Begünstigten müssen die oben genannten Dokumente, sofern es sich um Fremdsprachen handelt, offiziell übersetzt werden.
  • Testergebnisse für humane Immundefizienzviren (HIV-1, HIV-2), Hepatitis B und C und Syphilis (VDRL oder RPR) bei beiden Ehepartner oder bei beiden nichtverheirateter Partner

Für Personen, die an der Anwendung medizinisch unterstützter Reproduktionsmethoden teilnehmen und HIV-positiv sind, bescheinigt der behandelnde Arzt, dass die von der Nationalen Behörde für assistierte Reproduktion festgelegten Bedingungen erfüllt sind. 2/2008 – Gesetzblatt 170/Β’/6.2.2008)

  • Testergebnisse von Östrogen, Gonadotropinen, Prolaktin und Schilddrüsenhormonen im letzten Quartal, unterschrieben von einem Mikrobiologen-Biopathologen
  • Zwei vollständige Spermogramme des Ehepartners im Abstand von mindestens 75 Tagen und nicht mehr als einem Jahr, von denen mindestens eines in einem öffentlichen Krankenhaus erstellt oder mit dem von einem Arzt, Mikrobiologen, Biopathologen oder Biologen unterzeichneten EOPYY abgeschlossen wurde (und nicht von einem Gynäkologen im IVF-Zentrum). Wenn die Eileiter vollständig verstopft sind, ist nur ein Spermiendiagramm erforderlich, um den männlichen Faktor zu kontrollieren ·Im Falle einer abnormalen Spermienzahl, außer in Fällen mit Spermien unter 1.000.000/ml bis hin zu Azoospermie, ist ein medizinisches Gutachten eines Endokrinologen, Andrologen oder Urologen erforderlich, um die möglichen Ursachen der Krankheit, den therapeutischen Aufwand und die Ergebnisse zu ermitteln.
  • Im Falle eines Samenspenders ist von der Spermabank eine Bescheinigung erforderlich, aus der die Anzahl der Spermien und die Beweglichkeit der Probe, das Alter des Spenders sowie die Anzahl der mit derselben Probe erzielten Schwangerschaften hervorgehen ·Eine Salpingographie muss innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt worden sein, oder stattdessen ein laparoskopischer Bericht. Der Antrag des Interessenten wird ohne Salpingographie oder laparoskopischen Bericht nicht angenommen. In keinem Fall ersetzt die Hysteroskopie die Salpingographie oder Laparoskopie. Bei eine chirurgische Entfernung von beiden Eileitern ist keine Salpingographie erforderlich ·Ultraschall innerhalb von sechs Monate mit einem von einem Gynäkologen oder Radiologen unterschriebenen Bericht
  • Im Falle der Leihmutterschaft ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich, die vor der Überstellung gemäß Artikel 1458 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erteilt wird.

Die Kommission hat das Recht, in den folgenden Fällen eine weitere Prüfung zu beantragen

  • Bei Anomalien oder Befunden aus der Endometriumhöhle (basierend auf Salpingographie) ist eine Hysteroskopie oder Behandlung und erneute Untersuchung des Patienten erforderlich.
  • Bei intrauterinen Zysten, die größer als 3 cm sind, muss die IVF-Behandlung und die erneute Untersuchung des Patienten nach 6 Monaten durchgeführt werden.
  • Im Falle einer Operation wird vom Arzt ein unterschriebener Bericht mit dem Siegel des Krankenhauses / der Klinik vorgelegt

Der Versicherte muss persönlich beim Ausschuss anwesend sein.

Im Falle einer negativen Entscheidung des IVF-Ausschusses kann die Versicherte nach 6 Monaten einen neuen Termin beantragen.

Notwendige Dokumente für die Zulassung der Verschreibung von Arzneimitteln zur Ovulationsinduktion sind:

  • Ultraschall innerhalb der letzten sechs Monate mit einem von einem Gynäkologen oder Radiologen unterzeichneten Bericht
  • Spermiendiagramm aus einem öffentlichen Krankenhaus oder Vertrag mit dem EOPYY, unterzeichnet von einem Mikrobiologen-Biopathologen oder sogar einem Biologen (und nicht von einem Gynäkologen des IVF-Zentrums)
  • Salpingographie der letzten zwei Jahre mit einer Meinung, bei der es den Anschein hat, dass es keinen Eileiterfaktor gibt (keine Herausforderung und möglicherweise Befruchtung mit Spermienzahl unter 1.000.000/ml oder mit geschlossenen Eileitern)
  • Griechisches Polizeiausweis (Personalausweis) oder Reisepass
  • Registrierung einer Heiratsurkunde für die letzten sechs Monate erforderlich, oder bei einer alleinstehenden Frau deren schriftliche Zustimmung ist erforderlich. Bei freier Vereinigung ist eine schriftliche Zustimmung des Mannes erforderlich. Die Zustimmungen werden durch ein notariell beglaubigtes Dokument erteilt. Bei ausländischen Begünstigten müssen die oben genannten Dokumente, sofern es sich um Fremdsprachen handelt, offiziell übersetzt werden.

Der Versicherte muss persönlich beim Ausschuss anwesend sein.

Die notwendigen Papiere für die Genehmigung von IVF sind:

  • Meinung des behandelnden Arztes, wo die wöchentliche Dosis und Dauer der Behandlung angegeben werden
  • Spermiendiagramm, das in einem öffentlichen Krankenhaus im letzten Jahr erstellt wurde, oder mit einem EOPYY unter Vertrag genommen wurde, das von einem Arzt, Mikrobiologen-Biopathologen oder Biologen unterzeichnet wurde
  • FSH, LH, PRL, Testosteronspiegel
  • Spermienkultur
  • Triplex der Hoden
  • Griechisches Polizeiausweis (Personalausweis) oder Reisepass

Es wurden zwei (2) IVF-Komitees mit Sitz in Athen eingerichtet. Dies befinden sich im EOPYY-Gebäude (ehemals TAP-OTE) in der Apostolou Pavlou-Straße 12 in Maroussi. 

Die Versicherte wird über die folgende Telefonleitung einen Termin mit den Außerordentlichen Ausschüssen vereinbaren: 210 8110684 (fax: 210 8110528) und stellen sicher, dass die Dokumente am Tag der Terminvereinbarung in einem Umschlag aufbewahrt worden.

IVF-Komitees priorisieren nur (ohne Termin) Sonderfälle oder Notfälle (z. B. Fälle von Ovarialstimulation zur Kryokonservierung von Feten oder Eiern bei krebskranken Frauen).

Die Ausschüsse akzeptieren die Originalunterlagen, die in den Akten jeder versicherten Person verbleiben und nicht erstattet werden.

Diese Ausschüsse prüfen, ob die Bedingungen für assistierte Reproduktionsbemühungen, Ovulationsinduktion oder Gonadotropinverabreichung bei Männern erfüllt sind, und genehmigen daher die Verabreichung spezifischer Formulierungen nicht. Der behandelnde Arzt ist derjenige, der die endgültige Wahl der Behandlung trifft.

Laden Sie hier die Anleitung im PDF-Format herunter.

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Der Doktor

Dr. Nikolopoulos unterhält eine Privatpraxis in ATHEN und arbeitet zugleich ausschließlich mit der Geburtsklinik „Mutter“ und der neuen HYGEIA IVF-Abteilung für assistierte Fortpflanzung zusammen. Zugleich leitet er die Arztpraxis für Fruchtbarkeit und In-vitro-Fertilisation im City Hospital in der Stadt KALAMATA.

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