Der erste Besuch eines Paares im Praxis ist sehr wichtig, und deshalb empfehlen wir immer, dass das Paar zusammenkommt, alle möglichen Untersuchungen vorlegt, die es bisher gemacht hat, und genügend Zeit hat.
Zunächst wird eine detaillierte Geschichte von Frau und Mann erhalten. Es wird eine gynäkologische Untersuchung durchgeführt, die eine Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke und Gebärmutter umfasst. Gleichzeitig kann der Mann untersucht werden, wenn der Verdacht besteht, dass ein männlicher Faktor eine Ursache für Unfruchtbarkeit ist. Anschließend werden abhängig vom auftretenden Problem einige hormonelle Blutuntersuchungen am 2. bis 3. Tag der Menstruation sowie vaginaler Ultraschall am 3. Tag des Zyklus durchgeführt.
In den meisten Fällen ist eine Hysterosalpingographie erforderlich, eine Röntgenaufnahme, um die Anatomie der Gebärmutterhöhle sowie die durchgängigkeit der Eileiter zu überprüfen.
Der Mann unterzieht sich definitiv einer Spermienuntersuchung, dh einem Spermiendiagramm, einem Spermienaktivierungstest und einer Spermienkultur und möglicherweise einem Skrotalultraschall.
Abhängig von den Befunden und der Vorgeschichte kann der Arzt speziellere Tests wie Karyotyp, Thrombophilie-Screening, Hysteroskopie, Laparoskopie usw. empfehlen. Alle oben genannten Tests können entweder in der IVF-Klinik oder in einem anderen Diagnosezentrum sowie auf dem Land durchgeführt werden.
Ein zweiter Besuch wertet die Ergebnisse aller Tests aus und legt, immer in Verbindung mit dem Paar, einen Aktionsplan fest. Dieser Plan kann zunächst eine bestimmte Wartezeit ohne besondere Behandlung umfassen, sowie alternative Methoden zur Behandlung von Unfruchtbarkeit, beispielsweise die Induktion des Eisprungs mit geplantem Geschlechtsverkehr, Spermieninjektion, oder direkte IVF.
Einverständniserklärung
Bevor Sie mit der Behandlung beginnen, müssen Sie Ihre schriftliche Einwilligung erteilen, bezüglich:
- Ihrer Behandlungsprozess – zum Beispiel Eisprung, Embryotransfer, mögliche Spende von Gameten (Spermien oder Eizellen) oder Embryonen – und
- zur Kryokonservierung von Gameten (Spermien oder Eizellen) oder Ihren Embryonen, falls erforderlich.
- Wenn Sie nicht verheiratet sind, ist eine notarielle Anerkennungsurkunde für die medizinisch unterstützte Reproduktion gesetzlich vorgeschrieben.
Notwendige Tests
Darüber hinaus sollten Sie gesetzlich auf humane Immundefizienzviren (HIV I-II), Hepatitis B und C sowie auf Syphilis untersucht werden. Ein zusätzliches Elektrokardiogramm wird am Ehepartnerin durchgeführt, falls Sie unter Narkose gestellt wird.